Arthur Stadler und Veronika Krickl haben eine Anmerkung zur OGH Entscheidung bezüglich der Haftung von Vergabestellen bei Namensrechtsverletzungen verfasst. Die Glosse finden Sie hier oder in der Zeitschrift "Österr. Blätter für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht", Ausgabe 01/2023.

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